Bedingungen und Konditionen für Partner
Guide to the Azores
Bedingungen und Konditionen für Partner
Um ein registrierter PARTNER zu werden und deine DIENSTLEISTUNGEN auf GTTA zu verkaufen, musst du die folgenden Bedingungen und Betriebsabläufe akzeptieren, indem du die vorliegende Partnervereinbarung unterschreibst.
PREMISSIONEN
– OceaNetwork LDA (im Folgenden als „OCEANETWORK“ bezeichnet) entwickelt und pflegt den Guide to the Azores Marketplace und das Content Management System (im Folgenden als „GTTA“ bezeichnet), ein Online-Reservierungs- und Buchungssystem, das es jeder lokalen Tourismusorganisation (im Folgenden als „PARTNER“ bezeichnet) ermöglicht, einen eigenen Shop einzurichten und ihre Reise- und Tourismusdienstleistungen über GTTA an Touristen und Reisende (im Folgenden als „KUNDEN“ bezeichnet) zu vertreiben.
– Jeder PARTNER ist ein Partner von OCEANETWORK und kann, wenn er diesen Bedingungen zustimmt, seine Reisepakete und andere Reise- und Tourismusdienstleistungen (im Folgenden als „DIENSTLEISTUNGEN“ bezeichnet) über die GTTA-Plattform verkaufen.
– GTTA ist nur auf den Azoren (allen neun Inseln) tätig, daher müssen alle Dienstleistungen ausschließlich auf dem Azoren-Archipel, auf einer oder mehreren Inseln, von lokalen Gastgebern, Reiseleitern, Reiseveranstaltern, Transportunternehmen, Anbietern von Aktivitäten jeglicher Art (z. B. Wandern, Walbeobachtung, geführte Touren usw.) erbracht werden, die im Besitz von auf den Azoren ansässigen Personen sind (entweder portugiesische Staatsbürger oder Ausländer mit ständigem Wohnsitz).
– Die auf GTTA hochgeladenen Dienste stehen den Endkunden ohne geografische Begrenzung zum Verkauf zur Verfügung;
– OCEANETWORK ist Eigentümer von guidetotheazores.pt und anderen Portalen, die in Partnerschaft mit „Technologiepartnern“ und „Marketingpartnern“ betrieben werden und entwickelt wurden, um die DIENSTLEISTUNGEN des PARTNERS zu bewerben und die Buchung von DIENSTLEISTUNGEN durch Endkunden zu erleichtern;
– Die Beziehung zwischen OCEANETWORK und dem KUNDEN bezieht sich nur auf den Buchungsprozess und die Zahlungen des KUNDEN für die PARTNERDIENSTE, nicht aber auf die Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN; in diesem Fall obliegt die Beilegung von Streitigkeiten dem PARTNER selbst.
1. VERPFLICHTUNGEN VON OCEANETWORK LDA
1.1 Die größtmöglichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Zahl der registrierten KUNDEN zu erhöhen, indem GTTA mit allen erforderlichen Mitteln beworben wird;
1.2 Stichprobenartige Qualitätskontrollen auch nach den DIENSTLEISTUNGEN durchzuführen, bevor und nachdem die DIENSTLEISTUNGEN zum ersten Mal veröffentlicht werden;
1.3 Zur Verhinderung falscher Dateneingaben im Zusammenhang mit dem Service, einschließlich Beschreibungen, Preisen, Bedingungen und anderen Informationen, die in den Marktplatz geladen werden können;
1.4 Zur Verhinderung falscher Operationen oder Aktionen oder Informationen im Zusammenhang mit der Verwaltung der „Buchung“;
1.5 Die Privatsphäre aller KUNDEN-Daten, die auf dem Marktplatz geladen oder an OCEANETWORK übermittelt werden, zu schützen, wie in den Datenschutzrichtlinien beschrieben;
1.6 Alle PARTNER innerhalb der GTTA als gleichwertig zu betrachten und keinen von ihnen aus irgendeinem Grund zu bevorzugen;
1.7 Stets als „super partes“-Akteur aufzutreten, wenn er an Dateneingabe- und Buchungsvorgängen beteiligt ist oder aufgefordert wird, seine Meinung zu einer Forderung oder einer strittigen Situation zwischen zwei oder mehreren GTTA-Partnern abzugeben.
1.8 Den Zugang zu GTTA nur allen vollständig registrierten PARTNERn zu gewähren, die von OceaNetwork LDA oder von mindestens einem (einem) anderen PARTNER eingeladen wurden.
1.9 Unverzügliche Maßnahmen zu ergreifen, indem er Partner von GTTA ausschließt, die sich nicht an die „Partnervereinbarung“ halten oder betrügerische Praktiken jeglicher Art gegenüber Kunden, anderen Partnern oder Oceanetwork selbst anwenden.
1.10 Unverzügliche Maßnahmen zu ergreifen, indem er Partner, die sich nicht an die „Partnervereinbarung“ halten oder von mehr als 3 (drei) Partnern als nicht vertrauenswürdig in Bezug auf die Qualität der erbrachten Dienstleistungen gemeldet werden, untersucht und gegebenenfalls ausschließt oder für jede andere Handlung oder Kommunikation, die GTTA Schaden zufügen könnte.
2. DIE VERPFLICHTUNGEN DES PARTNERS:
2.1 Der PARTNER übernimmt die volle Verantwortung für alle erbrachten Dienstleistungen und für alle bei GTTA hochgeladenen Informationen sowie für die Informationen, die dem KUNDEN nach dem Reservierungsprozess gegeben werden. Sobald die Reservierung bestätigt ist, geht die Verantwortung auf den PARTNER über, bis die Dienstleistung(en) abgeschlossen sind.
2.2 Der PARTNER erklärt sich damit einverstanden, dass OceaNetwork LDA nicht für alle Dateneingabe- und Buchungsverwaltungsvorgänge verantwortlich ist, die von OceaNetwork LDA innerhalb des Marktplatzes falsch oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, wenn sie im Auftrag eines Partners erfolgen;
2.3 Der PARTNER erklärt sich damit einverstanden, dass sein Firmenname und/oder sein Logo zusammen mit einer Beschreibung seines Unternehmens auf der PARTNER-Liste und anderen Seiten von GTTA angezeigt wird und von OceaNetwork LDA in Marketingaktionen oder Mitteilungen, die ausschließlich zur Förderung von GTTA organisiert werden, aufgenommen werden kann.
2.4 Der PARTNER ist für die Zugangsdaten verantwortlich, die er für den Zugang zu GTTA verwendet, und wird gebeten, sich im Falle einer möglichen betrügerischen Nutzung durch einen Dritten unverzüglich an den GTTA-Support zu wenden.
2.5 Der PARTNER verpflichtet sich, GTTA nur für die in dieser Vereinbarung genannten Reisegeschäftszwecke und in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Gesetzen und den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen.
2.6 Der PARTNER erklärt sich damit einverstanden, GTTA auf eigenes Risiko zu nutzen.
2.7 Der PARTNER erklärt sich bereit, sich um alle Beschwerden oder Unannehmlichkeiten zu kümmern, die den Reisenden entstehen, wobei er stets den Dialog dem Gegensatz vorzieht und die Grundsätze des gesunden Menschenverstands, des konstruktiven Verhaltens und der Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze beachtet.
2.8 Der PARTNER erkennt an, dass die GTTA, die Handbücher und alle dazugehörigen Unterlagen zugunsten von OceaNetwork LDA urheberrechtlich geschützt sind und er für alle Verstöße gegen diese Rechte verantwortlich ist.
2.9 Der PARTNER erkennt an, dass OceaNetwork LDA im Rahmen dieser Vereinbarung nur als Architekt und Verwalter der GTTA-Infrastruktur fungiert und an den Buchungs- und Zahlungsvorgängen beteiligt ist, nicht aber an der Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN.
3. REISEDIENSTLEISTUNGEN:
3.1 Reiseleistungen werden zur Veröffentlichung im PARTNER Store oder zur Buchung über die Suchmaschinen von GTTA verfügbar, sobald die Mitarbeiter von GTTA grundlegende Integritätsprüfungen durchgeführt haben.
3.2 Der PARTNER wird gebeten, die geladenen DIENSTE regelmäßig auf mögliche fehlerhafte Informationen zu überprüfen. Der PARTNER ist aufgefordert, diese Informationen unverzüglich zu korrigieren oder im Falle von technischen Problemen GTTA über die Support-E-Mail help@guidetotheazores.pt zu informieren.
4. BUCHUNGSMANAGEMENT:
4.1 GTTA ermöglicht es den PARTNERN, alle Informationen hinzuzufügen, die für eine reibungslose
Buchungserlebnis für den Endverbraucher.
4.2 Der PARTNER ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Änderungen an bereits gebuchten DIENSTLEISTUNGEN, wie z. B. Änderungen der Unterkunft oder der Reiseroute, dem Kunden so bald wie möglich mitgeteilt werden.
4.3 Der PARTNER muss sicherstellen, dass alle Reisedokumente, die den Reisenden zur Verfügung gestellt werden, den Informationen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Bestellung oder nach den zwischen den Parteien vereinbarten Änderungen bestätigt wurden, und die Kontaktinformationen und die verfügbaren Sprachen für den Kundensupport vor Ort enthalten.
4.4 Die Gutscheine werden nach den vom Partner festgelegten Regeln freigegeben und oft wird die vollständige Zahlung für den Erhalt der Reisedokumente verlangt; der Partner kann für einige DIENSTLEISTUNGEN auch im beleglosen Modus arbeiten. In jedem Fall ist der PARTNER aufgefordert, den Partner zu informieren, wenn in den erhaltenen Reisedokumenten Informationen fehlen oder sie aus irgendeinem Grund ersetzt werden müssen.
4.5 Wenn das Angebot für die angefragten DIENSTLEISTUNGEN nach dem Senden einer Anfrage angenommen wurde, kann der PARTNER den Partner auffordern, eine neue Buchung zu erstellen oder
die DIENSTLEISTUNG zu einer bestehenden Buchung hinzuzufügen. Wenn es sich um einen GAST-Partner handelt, kann die Anfrage direkt an OceaNetwork LDA gerichtet werden, indem ein Support-Ticket eröffnet wird.
5. EIGENTUM UND ZUGANG ZU DATEN:
5.1 OCEANETWORK legt großen Wert auf den Schutz der Privatsphäre. Daher wird der PARTNER aufgefordert, die GTTA-Datenschutzrichtlinie gründlich zu lesen und zu verstehen, in der erklärt wird, wie wir den Schutz persönlicher und anderer Daten, die von registrierten Partnern in GTTA selbst geladen werden, gewährleisten.
5.2. Jedes Mal, wenn der PARTNER auf personenbezogene Daten von KUNDEN zugreift, darf er diese nur und ausschließlich zur Durchführung seiner Arbeit verwenden und nicht zu anderen Zwecken, die möglicherweise anderen PARTNERn und/oder KUNDEN und/oder den Interessen von OCEANETWORK schaden könnten.
5.3. Der PARTNER ermächtigt OCEANETWORK, auf seinen GTTA-Speicher zuzugreifen, um den Inhalt einer Buchung einzusehen und zu ändern, und zwar immer dann, wenn der PARTNER aus technischen Gründen den Eingriff von OceaNetwork LDA verlangt.
6. ZAHLUNGEN VON DIENSTLEISTUNGEN:
6.1 KUNDEN zahlen für die in den AGB aufgeführten Leistungen an OCEANETWORK über Zahlungsgateways (derzeit Stripe und Paypal)
6.2 Der PARTNER erhält den Betrag abzüglich der Provisionen für GTTA, sobald die Dienstleistungen abgeschlossen sind und/oder nach dem Check-out für die Unterkunft. Um die Zahlungen von OCEANETWORK zu erhalten, muss der PARTNER den Betrag abzüglich der vereinbarten GTTA-Provisionen mit einer autorisierten portugiesischen Rechnungssoftware direkt an OCEANETWORK fakturieren. Der Betrag der ausstehenden Zahlungen wird im Abschnitt „Abheben“ im PARTNER STORE innerhalb des reservierten Bereichs von GTTA angezeigt
6.3 Alle Informationen über die Zahlungen, die dem PARTNER nach einem Kauf durch einen Kunden zustehen, werden im GTTA-Marktplatz für jede einzelne Buchung registriert und zugänglich gemacht und für zukünftige Überprüfungen und die Beilegung möglicher Streitigkeiten aufbewahrt.
7. OCEANETWORK LDA HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
7.1 Die Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des Marktplatzes von OceaNetwork LDA beschreiben die Haftung von OceaNetwork LDA bezüglich der Nutzung des Marktplatzes durch den PARTNER.
7.2 Die Haftung von OceaNetwork LDA in Bezug auf den Betrieb der GTTA-Plattform beschränkt sich darauf, die korrekte Ausführung der Zahlungsvorgänge durch die Kunden zu ermöglichen und technische Fehler zu beheben, die unter seiner direkten Kontrolle stehen.
7.3 OceaNetwork LDA ist, abgesehen von den in Punkt 6.1 genannten Punkten, gegenüber den PARTNERN oder anderen beteiligten Dritten niemals verantwortlich für
– Gewinn- oder Geschäftsverluste;
– verspätete oder fehlende Dateneingabe oder Buchungseingabe
– falsche Informationen über die DIENSTLEISTUNGEN oder den PARTNER
8. ÄNDERUNGEN AN DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG:
8.1 OceaNetwork LDA behält sich das Recht vor, die vorliegende Vereinbarung zu ändern durch
eine sofortige und ausführliche Mitteilung an den PARTNER zu machen.
- 8.2 Änderungen können auch als sofort wirksam angesehen werden.
- 8.3 PARTNER, wenn er nicht widerspricht oder andere Bedingungen mit
OceaNetwork LDA, akzeptiert die eingeführten Änderungen nach dem Prinzip der „stillschweigenden Zustimmung“.
9. WIRKSAMKEIT DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG:
9.1 Nach der Unterzeichnung der vorliegenden PARTNERVEREINBARUNG tritt diese unmittelbar ab dem Zeitpunkt in Kraft, an dem der PARTNER seine erste Handlung im GTTA vornimmt oder seinen ersten Zugang zum MARKTPLATZ herstellt.
9.2 Diese PARTNERVEREINBARUNG bleibt gültig, bis der PARTNER oder OceanNetwork Lda. beschließen, sie zu beenden.
9.3 Falls OceaNetwork LDA eine Handlung, ob betrügerisch oder nicht, feststellt, die vom PARTNER entgegen den Grundsätzen der vorliegenden Vereinbarung ausgeführt wurde, steht es ihm frei, den PARTNER jederzeit und ohne Kündigungspflicht vom Marktplatz auszuschließen.
9.4 Im Falle illegaler Informationen oder wiederholter ungenauer oder irreführender Informationen ist OceaNetwork LDA berechtigt, die Aktivität des PARTNERS innerhalb von GTTA jederzeit und ohne Vorankündigung auszusetzen.
9.5 OceaNetwork LDA hat das Recht, diese PARTNER-Vereinbarung nur dann abzuschließen, wenn ein suspendierter PARTNER nicht kooperiert, um innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt oder einem anderen vereinbarten Zeitpunkt die von OceaNetwork LDA mitgeteilten Anforderungen oder Hinweise zu erfüllen.
9.6 Wenn die vorliegende Vereinbarung ausgesetzt oder abgeschlossen wird und kein Vertrag zwischen den Parteien besteht, müssen die Partner die bereits vom suspendierten oder ehemaligen PARTNER bestätigten DIENSTLEISTUNGEN garantieren und gleichzeitig muss der suspendierte oder ehemalige PARTNER alle damit verbundenen Zahlungen pünktlich leisten.
Horta, __/__/____
Partner
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Oceanetwork, Lda
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